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Dubrovnik
Land: Kroatien
Region: Dubrovnik
Hauptstadt: Zagreb
Fläche in Quadratkilometer: 56.538 qkm
Mögliche Zielflughäfen:
DBV Dubrovnik
ca. Flugzeit nonstop:
2h
Landschaftliche Besonderheiten
Wichtige Hinweise bei einer Nur-Flug-Buchung (siehe auch Reise- und Geschäftsbedingungen unten, Nummer 11 und 12): Es sind die örtliche Reiseleitung und der Transfer im Zielgebiet nicht enthalten. Kommen Ihre Reiseunterlagen vor Ort abhanden, kann keine Neuausstellung erfolgen, ebenso ist vor Ort keine Umbuchung möglich. Bitte achten Sie darauf, die Rückflugzeiten 48 Stunden vor dem vorgesehenen Abflugtermin bei Ihrer Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen.
Die Beförderung von Tieren und Sportgepäck kann nicht über Schauinsland-Reisen GmbH gebucht werden. Die Anmeldung muss vor Abflug direkt bei der zuständigen Fluggesellschaft erfolgen. Die Bedingungen und eventuell anfallende Kosten sind dort zu erfragen.
Klima
Lange, warme (manchmal feucht-heiße) Sommer und (außer an der Küste) kalte Winter, Frühling und Herbst wenig ausgeprägt
Einreisebestimmungen
Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich. Ein vorläufiger Personalausweis wird nicht anerkannt. Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen besteht keine Visumspflicht (sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird).
Für die Weiterreise nach Serbien und Montenegro wird ein Reisepass benötigt. Ein vorläufiger Reisepass wird ebenfalls anerkannt, die Einreise mit Personalausweis nach Serbien und Montenegro ist jedoch nicht möglich.
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. Nach den geltenden kroatischen Vorschriften ist auch für Kinder ein Ausweis mit Lichtbild vorgeschrieben. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ebenfalls ausreichend. Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten.
Das Einreisedokument (Personalausweis / Pass / Kinderausweis) muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportgewehren besteht eine Anmeldepflicht (erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument).
Nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 01.06.2004 müssen Ausländer nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 Û, bei nachgewiesener Buchung 50 Û). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.
Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Deutsche Vertretung/Botschaft/Konsulat
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Leiter
Hans Jochen Peters., außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter
Ort
Zagreb
Ulica grada Vukovara 64, 10000 Zagreb.
Telefon
(00385 1) 630 01 00, 630 01 01, 630 01 02, 630 01 04
Fax
(00385 1) 615 55 36
Postadresse
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, p.p. 207, 10000 Zagreb, Kroatien.
Amtsbezirk
Republik Kroatien.
Abteilungen
Paß- und Visastelle:
F: (00385 1) 630 01 04
Fax: (00385 1) 615 81 03
E-Mail
deutsche.botschaft.zagreb@inet.hr
Website
http://www.DeutscheBotschaft-Zagreb.hr
Sonstiges
Behördensprachen: Kroatisch
Sprache
Kroatisch, in Gebieten mit starken ethnischen Minderheiten sind daneben Serbisch, Italienisch, Ungarisch Amtssprache
Zeitverschiebung
MEZ+0
Gesundheitsbestimmungen
Auch in Kroatien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information ãHinweise an Reisende zur VogelgrippeÒ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema ãVogelgrippeÒ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Ärztliche Behandlung ist mit einem Auslandskrankenschein einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung möglich, häufig aber nur gegen Barzahlung. Für die spätere Abrechnung in Deutschland muss es sich um einen sogenannten D/HR-111-Auslandskrankenschein nach dem deutsch-kroatischen Sozialversicherungsabkommen handeln. Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Polikliniken ("Dom Zdravlja"). Die Botschaft kann bei Bedarf eine bei ihr geführte Liste deutschsprachiger Ärzte zur Verfügung stellen.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Rucksacktourismus u. a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Frühsommer-Meningo-Encephalitis (FSME) sinnvoll sein. In den Wäldern Nordkroatiens besteht gesteigerte Gefahr von Zeckenbissen.
Währung
1 Euro = 7,400 kroatische Kuna (HRK); 1 HRK = 0,135 Euro (2005)
Sicherheitshinweise
Verzichten Sie darauf Ihre Wertsachen und große Geldbeträge mit sich herumzutragen; deponieren Sie diese im Hotelsafe. Allzu sorgloser Umgang mit Handtaschen, Brieftaschen, Kameras etc. sollte vermieden werden.
Meiden Sie nachts abgelegene Straßen und Strandabschnitte. Von allen wichtigen Dokumenten sollte man Kopien machen und diese mit einem Sicherheitsgeldbetrag getrennt von der Reisekasse und den Originaldokumenten aufbewahren.
Anmerkung: Alle Angaben sind unverbindlich und können ggfs. Änderungen unterliegen.