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Vancouver
Land: Kanada
Region: Vancouver
Hauptstadt: Ottawa-Carleton (Provinz Ontario), 774.000 bzw. 1,15 Mio. Einwohner (Großraum Ottawa-Gatineau)
Fläche in Quadratkilometer: 9.970.610 qkm
Mögliche Zielflughäfen:
YVR Vancouver
ca. Flugzeit nonstop:
10,5h
Landschaftliche Besonderheiten
Wichtige Hinweise bei einer Nur-Flug-Buchung (siehe auch Reise- und Geschäftsbedingungen unten, Nummer 11 und 12): Es sind die örtliche Reiseleitung und der Transfer im Zielgebiet nicht enthalten. Kommen Ihre Reiseunterlagen vor Ort abhanden, kann keine Neuausstellung erfolgen, ebenso ist vor Ort keine Umbuchung möglich. Bitte achten Sie darauf, die Rückflugzeiten 48 Stunden vor dem vorgesehenen Abflugtermin bei Ihrer Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen.
Die Beförderung von Tieren und Sportgepäck kann nicht über Schauinsland-Reisen GmbH gebucht werden. Die Anmeldung muss vor Abflug direkt bei der zuständigen Fluggesellschaft erfolgen. Die Bedingungen und eventuell anfallende Kosten sind dort zu erfragen.
Klima
Kontinentalklima mit kalten, langen Wintern und heißen Sommern; in den Küstenprovinzen Meeresklima
Einreisebestimmungen
Zum Schutz vor terroristischen Anschlägen wurden die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Bei der Einreise nach Kanada sowie auf kanadischen Flughäfen ist mit zeitaufwändigen Kontrollen zu rechnen.
Deutsche Staatsangehörige können mit einem gültigen Reisepass ohne Visum bis zu 6 Monate zu Urlaubs-, Besuchs- oder geschäftlichen Zwecken einreisen. Der deutsche Kinderausweis wird als gültiges Reisedokument anerkannt. Ein Foto ist nicht erforderlich, wird jedoch von den kanadischen Behörden zur Vermeidung von z.B. Kindesentziehung gerne gesehen. Ein Eintrag des Kindes im Reisepass eines Elternteils ist ebenfalls für die Ein- und Ausreise ausreichend.
Reisende müssen über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt im Lande verfügen, und die Rückkehr in das Heimatland muss gesichert sein (Rückflugticket o.ä.). Nach kanadischen Vorschriften muss der Pass bis zum Ende der Rückreise in das Heimatland gültig sein. Da einige Fluglinien die Vorlage eines sechs Monate gültigen Reisepasses verlangen, ziehen die kanadischen Immigrationsbehörden eine Gültigkeit des Passes von mindestens 6 Monaten ab der vorgesehenen Abreise aus Kanada vor.
Es gibt keine besonderen Vorschriften für allein oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige. Es wird jedoch geraten, wenn möglich eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern bzw. des anderen Elternteils in Übersetzung sowie die Geburtsurkunde (evtl. übersetzt) des Kindes mitzuführen.
Weitere Informationen sind auf der Website der kanadischen Einwanderungsbehörde abrufbar: www.cic.gc.ca/english/visit/index.html .
Deutsche Vertretung/Botschaft/Konsulat
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Leiter
Matthias Martin Höpfner, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter
Ort
Ottawa
1 Waverley Street, Ottawa, Ontario K2P OT8.
Telefon
(001 613) 232 11 01
Fax
(001 613) 594 93 30
Postadresse
Embassy of the Federal Republic of Germany, P.O. Box 379, Postal Station "A", Ottawa, Ontario K1N 8V4, Kanada.
Amtsbezirk
Kanada. Konsularischer Amtsbezirk: Region "Communauté Urbaine de l'Outaouais" der Provinz Quebec sowie 6 Grafschaften der Provinz Ontario: Grafschaft Carleton, Grafschaft Prescott and Russell, Grafschaft Stormont, Dundas and Glengary, Grafschaft Renfrew, Grafschaft Lanark und Grafschaft Leeds and Grenville; Territorium Nunavut.
E-Mail
GermanEmbassyOttawa@on.aibn.com
Website
http://www.ottawa.diplo.de
Sonstiges
Behördensprachen: Englisch, Französisch
Sprache
Englisch, Französisch
Zeitverschiebung
Kanada hat 6 Zeitzonen, wobei in Toronto in Central Standardzeit -6 Stunden beträgt und Vancouver die pazifische Standardzeit von -9 Stunden.
Gesundheitsbestimmungen
Stand 01.02.2007
(Unverändert gültig seit: 15.05.2006)
Sanitäre und hygienische Verhältnisse entsprechen denen in Deutschland. Die Qualität und Zuverlässigkeit der Gesundheitsversorgung (zumindest in den Provinzen Québec und Ontario) entspricht bei weitem nicht dem deutschen Standard. Überlastung von Krankenhäusern und Ärzten und damit lange Wartezeiten bis zur Behandlung führen dazu, dass weder eine der deutschen adäquate Notfallversorgung noch eine durchgehende ärztliche Behandlung sichergestellt ist. Auch Privatpatienten sind hiervon betroffen.
Das Leitungswasser ist trinkbar, enthält jedoch meist chemische Zusätze, die den Geschmack beeinflussen. Einheimische und importierte Mineralwässer werden in großer Auswahl angeboten.
Klimabedingt häufig sind Rheuma und Erkrankungen der Atemwege (Erkältungskrankheiten) sowie Kreislaufbeschwerden.
Impfungen
Keine Impfungen zur Einreise erforderlich. Kinder werden in Kanada mit einem kombinierten Impfstoff gegen Keuchhusten, Diphtherie, Polio, Hib (Haemophilus Influenza B) und Tetanus geimpft. Die Impfung bei den staatlichen Impfzentren ist kostenfrei.
Die Versorgung mit Medikamenten ist in Kanada gut. Haltbare deutsche Spezialmedikamente können mitgebracht werden.
In Kanada wird die medizinische Grundversorgung (Krankenhausbehandlung, Arztkonsultation) durch Krankenversicherungen der Provinzen gewährleistet, die in erheblichem Masse von der Bundesregierung bezuschusst werden. Seit 1. Januar 1990 erhebt der Krankenversicherungsträger in der Provinz Ontario (Ontario Health Insurance Plan - OHIP) keine Beiträge mehr von den Arbeitnehmern. Die Beiträge wurden ersetzt durch eine Lohnsummensteuer (Employer Health Tax). Außerdem wurde zur Kostenfinanzierung die Provinz-Einkommenssteuer um 1% angehoben.
Währung
Der Kanadische Dollar (eng. Canadian dollar, frz. dollar canadien) ist die nationale Währung Kanadas. Ein Dollar wird in 100 Cents unterteilt. Durch den Uniform Currency Act / Loi sur l'uniformité de la monnaie im April 1871 wurde der Dollar in Kanada eingeführt. Die kanadischen Provinzen erhielten so alle eine einheitliche Währung. Der Kanadische Dollar war bis zum 10. April 1933 mit Gold gedeckt. In der Umgangssprache heißt der kanadische Dollar buck (eng.) oder piastre (frz.)
Zur Zeit: 1 Euro entspricht 1,52 Kanadischen Dollar
Sicherheitshinweise
Verzichten Sie darauf Ihre Wertsachen und große Geldbeträge mit sich herumzutragen; deponieren Sie diese im Hotelsafe. Allzu sorgloser Umgang mit Handtaschen, Brieftaschen, Kameras etc. sollte vermieden werden.
Meiden Sie nachts abgelegene Straßen und Strandabschnitte. Von allen wichtigen Dokumenten sollte man Kopien machen und diese mit einem Sicherheitsgeldbetrag getrennt von der Reisekasse und den Originaldokumenten aufbewahren.
Anmerkung: Alle Angaben sind unverbindlich und können ggfs. Änderungen unterliegen.